Malta
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein | Nein | Ja | | Österreich | Nein | Nein | Ja | | Schweiz | Nein | Nein | Ja | | Andere EU-Länder | Nein | Nein | Ja | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung:
Malta ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des
Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen
mehr.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen
Tabelle angegebenen Länder können unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises/Identitätskarte für maximal 3 Monate einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO)
(Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger
aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen
biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip
zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben
sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise
mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer
jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass
eines begleitenden Elternteils bis zum 12. vollendeten Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen
wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden,
in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal
3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz,
(b) [1] Türkische Inhaber eines gültigen Schengenvisums oder Türken,
die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland
verfügen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen,
den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für
die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristenvisum (4 Wochen), Transitvisum (24 Std.), Mehrfachvisum (ein Jahr,
wird von der Immigration Police in Malta ausgestellt).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen. Verlängerung
und Neuausstellung durch die Einwanderungsbehörde (Adresse s. u.).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland
des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der
Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen,
in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses
wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in
dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise
erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde: Police General Headquarters,
Immigration Department, Floriana, MT-Malta. Tel: 21 22 40 01. Fax: 21 24 77
77, 23 53 08.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und
eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien
Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen
entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein
oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis
muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf.
eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere
aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen
Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den
Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise
eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt
werden. Außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary
Services benötigt. Die Tiere müssen bei der Einreise in Quarantäne.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Malta:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor
bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von
mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern
braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung
in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig
wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine
Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid
gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle
Erklärung benötigt, dass das Tier nicht außerhalb von Ländern
war, die frei von Tollwut sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz,
Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und
Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige
Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für
Malta:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor
bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von
mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern
braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung
in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig
wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine
Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid
gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Außerdem wird eine offizielle
Erklärung benötigt, dass das Tier nicht außerhalb von Ländern
war, die frei von Tollwut sind.
Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden
unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern
dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben
worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS
Kriterien entsprechen, erteilt Malta Veterinary Services, Albertown Marsa,
Tel: (+356) 22 53 63, Fax: (+356) 23 81 05.
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