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Malta

Reiseverkehr - National

FLUGZEUG: Es gibt eine täglich mehrere Hubschrauberverbindung zwischen Malta International Airport (MLA) und Gozo (GZM), die eine schnelle Alternative zur Fähre ist. Täglich 8 Verbindungen (Flugzeit 10-15 Min., Internet: www.airmalta.de ).

SCHIFF: Eine Passagier-/Autofähre verkehrt stündlich zwischen Cirkewwa (Malta) und Mgarr (Gozo) (Fahrzeit: 30 Min.). Außerdem gibt es eine Fährverbindung von Malta nach Comino (Mitte März bis Mitte Nov.). Weitere Informationen bei der Gozo Channel Company Ltd., Hay Wharf, San Maison in Malta (Tel: 21 24 39 64. Fax: 21 24 80 07). Reservierung von Kfz-Plätzen ist nicht möglich. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig an der Abfahrtsstelle zu sein.

BUS/PKW: Tankstellen schließen Mo-Sa meist um 18.00 Uhr, nur wenige haben auch sonntags geöffnet. Allerdings sichern zunehmend Tankautomaten die Versorgung rund um die Uhr. Bleifreies Benzin wird mittlerweile an einigen Tankstellen angeboten. Bus: Das Nahverkehrsnetz der Public Transport Association (Assocjazzjoni Trasport Pubbliku) ATP (Internet: www.atp.com.mt ), des größten öffentlichen Transportanbieters, erstreckt sich über die gesamte Insel. Gute Busverbindungen zwischen Malta International Airport, Valletta, San Maison und Victoria (Gozo) und allen anderen Städten. Auf ganz Malta verkehren nur etwa 200 Taxis. Die Tarife sind zwar gesetzlich festgesetzt und alle Taxis haben Taxameter, werden aber ungern eingeschaltet, weshalb es sich empfiehlt, den Fahrpreis vor Fahrtantritt zu vereinbaren. Weiße Taxis sind teurer als schwarze. Es gibt nur wenige Standplätze und keine zentrale Rufnummer. Deshalb werden Taxis am besten vom Hotel oder Restaurant aus bestellt. Mietwagen: Die Auswahl an Autoverleihern ist groß. Hertz, Avis und andere Firmen haben Büros im Flughafen Luqa. Die Mietwagengebühren auf Malta gehören zu den preiswertesten in Europa. Mietwagen erkennt man an ihren Nummernschildern, die drei Buchstaben sowie dreistellige Zahlen aufweisen. Wer ein Auto leihen möchte, muß mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein vorlegen. Unterlagen: Gültiger nationaler Führerschein reicht für deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuß des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Verkehrsbestimmungen:
Linksverkehr.
Überholt wird rechts, dennoch gilt die Vorfahrtregelung rechts vor links. Im Kreisverkehr haben, wenn nicht anders gekennzeichnet, die Fahrzeuge im Kreis Vorfahrt.
Promillegrenze: 0,0 ?.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 64 km/h auf Autobahnen und Landstraßen, in geschlossenen Ortschaften 40 km/h.